Gefährdungsbeurteilungen – die Basis jeder Arbeitssicherheit.

Wir erstellen systematische Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche Ihres Betriebs – in allen Branchen – von Maschinen und Gefahrstoffen bis zu Büroarbeitsplätzen. Rechtssicher dokumentiert.

Gefährdungsbeurteilungen – die Basis jeder Arbeitssicherheit.

Wir erstellen systematische Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche Ihres Betriebs – in allen Branchen – von Maschinen und Gefahrstoffen bis zu Büroarbeitsplätzen. Rechtssicher dokumentiert.

WARUM GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG?

Die Grundlage jeder Arbeitsschutzmaßnahme – gesetzlich vorgeschrieben.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter systematisch auf Gefährdungen zu untersuchen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis, auf der alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen aufbauen.

Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze, Maschinen und Prozesse strukturiert und erstellen daraus eine vollständige, rechtssichere Dokumentation – die bei jeder Kontrolle standhält und Sie im Schadensfall absichert.

WARUM GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG?

Die Grundlage jeder Arbeitsschutzmaßnahme – gesetzlich vorgeschrieben.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter systematisch auf Gefährdungen zu untersuchen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis, auf der alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen aufbauen.

Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze, Maschinen und Prozesse strukturiert und erstellen daraus eine vollständige, rechtssichere Dokumentation – die bei jeder Kontrolle standhält und Sie im Schadensfall absichert.

WAS WIR ÜBERNEHMEN

Unsere Leistungen rund um Gefährdungsbeurteilungen

01

Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG

Vollständige, systematische Beurteilung aller Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen – strukturiert nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes.

02

Betriebsanweisungen erstellen

Verständlich formulierte Betriebsanweisungen für Maschinen, Anlagen und Gefahrstoffe – als verbindliche Handlungsanleitung für Ihre Mitarbeiter.

3

Gefahrstoffverzeichnisse pflegen

Erstellung und laufende Aktualisierung Ihres Gefahrstoffverzeichnisses – inklusive Sicherheitsdatenblättern und Lagerungsvorschriften.

04

Maßnahmenableitung

Aus jeder identifizierten Gefährdung leiten wir konkrete, umsetzbare Schutzmaßnahmen ab – technisch, organisatorisch und persönlich.

05

Regelmäßige Aktualisierung

Gefährdungsbeurteilungen müssen aktuell gehalten werden. Wir überprüfen und aktualisieren bei Veränderungen im Betrieb automatisch.

06

Dokumentation für Kontrollen

Vollständige, jederzeit abrufbare Dokumentation – damit Sie bei Kontrollen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft sicher aufgestellt sind.

WAS WIR ÜBERNEHMEN

Unsere Leistungen rund um Gefährdungsbeurteilungen

01

Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG

Vollständige, systematische Beurteilung aller Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen – strukturiert nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes.

02

Betriebsanweisungen erstellen

Verständlich formulierte Betriebsanweisungen für Maschinen, Anlagen und Gefahrstoffe – als verbindliche Handlungsanleitung für Ihre Mitarbeiter.

3

Gefahrstoffverzeichnisse pflegen

Erstellung und laufende Aktualisierung Ihres Gefahrstoffverzeichnisses – inklusive Sicherheitsdatenblättern und Lagerungsvorschriften.

04

Maßnahmenableitung

Aus jeder identifizierten Gefährdung leiten wir konkrete, umsetzbare Schutzmaßnahmen ab – technisch, organisatorisch und persönlich.

05

Regelmäßige Aktualisierung

Gefährdungsbeurteilungen müssen aktuell gehalten werden. Wir überprüfen und aktualisieren bei Veränderungen im Betrieb automatisch.

06

Dokumentation für Kontrollen

Vollständige, jederzeit abrufbare Dokumentation – damit Sie bei Kontrollen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft sicher aufgestellt sind.

GEFÄHRDUNGSARTEN

Welche Gefährdungen wir beurteilen

MECHANISCH

Maschinen & Anlagen

Quetsch-, Scher- und Schnittgefahren an Maschinen, Werkzeugen und technischen Anlagen.

CHEMISCH

Gefahrstoffe

Umgang mit chemischen Stoffen, Reinigungsmitteln, Kraftstoffen und Gefahrstofflagerung.

BIOLOGISCH

Hygiene & Infektionsschutz

Gefährdungen durch Krankheitserreger, biologische Arbeitsstoffe und Hygieneanforderungen.

ORGANISATORISCH

Arbeitsabläufe

Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, psychische Belastung und ergonomische Faktoren.

GEFÄHRDUNGSARTEN

Welche Gefährdungen wir beurteilen

MECHANISCH

Maschinen & Anlagen

Quetsch-, Scher- und Schnittgefahren an Maschinen, Werkzeugen und technischen Anlagen.

CHEMISCH

Gefahrstoffe

Umgang mit chemischen Stoffen, Reinigungsmitteln, Kraftstoffen und Gefahrstofflagerung.

BIOLOGISCH

Hygiene & Infektionsschutz

Gefährdungen durch Krankheitserreger, biologische Arbeitsstoffe und Hygieneanforderungen.

ORGANISATORISCH

Arbeitsabläufe

Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, psychische Belastung und ergonomische Faktoren.

SO LÄUFT ES AB

Von der Begehung bis zur fertigen Beurteilung

SCHRITT 1

Betriebsbegehung

Wir besichtigen Ihre Arbeitsplätze und erfassen alle relevanten Tätigkeiten und Arbeitsmittel.

SCHRITT 2

Gefährdungsanalyse

Systematische Bewertung aller identifizierten Gefährdungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere.

SCHRITT 3

Maßnahmenplan

Wir leiten konkrete Schutzmaßnahmen ab und erstellen einen priorisierten Umsetzungsplan.

SCHRITT 4

Dokumentation & Übergabe

Sie erhalten die vollständige, rechtssichere Dokumentation – bereit für jede Kontrolle.

HÄUFIGE FRAGEN

Das fragen Betriebe häufig

Ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja – nach § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.

Wie oft muss die Beurteilung aktualisiert werden?

Bei jeder wesentlichen Veränderung im Betrieb – neue Maschinen, Arbeitsverfahren oder Räumlichkeiten. Zusätzlich empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung alle 1-2 Jahre.

Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?

Bei Kontrollen drohen Bußgelder. Im Schadensfall kann fehlende Dokumentation zu erheblichen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Je nach Betriebsgröße und Komplexität dauert eine vollständige Gefährdungsbeurteilung in der Regel wenige Tage bis zu zwei Wochen.

Gilt das auch für Familienbetriebe?

Ja – die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig davon ob es sich um einen Familienbetrieb handelt.

Erstellen Sie auch Betriebsanweisungen?

Ja – aus jeder Gefährdungsbeurteilung leiten wir passende Betriebsanweisungen ab, die direkt am Arbeitsplatz aushängen können.